Präambel
Anbieter: AK Software GmbH, Seydelstraße 7, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Amir Koklan, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 193978 B, USt-IdNr. DE317167114 — nachfolgend „Fahriom“ oder „Anbieter“.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software Fahriom (Software-as-a-Service) sowie ergänzende Dienstleistungen (Onboarding, Einrichtung, Support).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(2) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) das vom Kunden unterzeichnete Auftragsformular einschließlich Produkte, Preise und Sonderkonditionen, (b) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, (c) die Leistungsbeschreibung, (d) diese AGB. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangig genannte Dokument vor.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Auftragsformular haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Software Fahriom über das Internet zur Nutzung bereit (SaaS). Fahriom umfasst je nach Bestellung insbesondere: Disposition und Tourenplanung, Live-Karte, Fahrer-App (iOS), Kassen-Einbindung (Embeds), Abrechnung und Nachweisgalerie sowie zugehörige Verwaltungsfunktionen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Leistungsbeschreibung. Nicht bestellte Module und Funktionen sind nicht geschuldet.
(3) Übergabepunkt für die SaaS-Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Internetanschluss, Endgeräte und Kundennetzwerk sind Sache des Kunden.
(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit dies zumutbar ist und der Kernfunktionsumfang erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen in Textform an.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Kunden und dessen Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung, Bestätigung in Textform oder Beginn der Leistungserbringung.
(2) Angebote sind freibleibend, sofern keine Bindefrist genannt ist.
(3) Kostenlose Testphasen enden automatisch, sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Paket bestellt. Ein Anspruch auf Fortführung oder Datenübernahme aus der Testphase besteht nicht.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren;
- die erforderliche technische Infrastruktur (Internet, geeignete Endgeräte, ggf. POS-WebView) bereitzustellen;
- Stammdaten (Standorte, Fahrer, Schichtzeiten, Geofence) korrekt zu pflegen;
- seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Fahrern und Gästen eigenverantwortlich zu erfüllen und erforderliche Einwilligungen einzuholen;
- Daten regelmäßig zu exportieren und zu sichern, soweit die Software dies ermöglicht;
- einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen.
(2) Der Anbieter kann den Zugang sperren, wenn der Kunde die Software rechtswidrig nutzt oder die Systemsicherheit gefährdet ist. Soweit möglich, wird der Kunde vorab informiert.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für die im Auftragsformular genannten Betriebsstätten und im bestellten Funktionsumfang zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere die Nutzung für nicht vereinbarte Standorte, die Überlassung an Dritte sowie Reverse Engineering oder das Umgehen von Nutzungsbeschränkungen.
(3) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Preise im Auftragsformular.
(2) Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet, sofern nicht eine jährliche Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein SEPA-Firmenlastschriftmandat, soweit vereinbart.
(4) Der Anbieter darf laufende Entgelte mit sechs Wochen Ankündigungsfrist zum Monatsbeginn anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Kalenderjahr um bis zu 5 %. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 7 Verzug und Sperre
(1) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(2) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit Frist von zwei Wochen den Zugang sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Auftragsformular nichts anderes steht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel 30 Tage) einen Export der Kundendaten bereit, soweit technisch möglich. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
(2) Support erfolgt in der Regel werktags (Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr) per E-Mail oder Telefon, sofern im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist.
(3) Drittanbieter-Dienste (z. B. Kartendarstellung und Routing über Mapbox, SMS-Versand) können eigene Verfügbarkeiten und Nutzungsbedingungen haben; der Anbieter haftet nicht für Störungen außerhalb seines Einflussbereichs.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden nach Maßgabe der AVV (Art. 28 DSGVO).
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher für die im Fahriom-System verarbeiteten Betriebs-, Fahrer- und Gästedaten. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der AVV.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden — höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vom Kunden gezahlten Entgelte.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist — außer in den Fällen des Absatzes 1 — ausgeschlossen, soweit der Kunde seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.